Herzlich willkommen in der Rechtsanwaltskanzlei Bremer!
Sie suchen einen Fachanwalt, der Sie kompetent auf den Rechtsgebieten des privaten Bau- und Architektenrechts berät und vertritt. Bauen Sie auf die Kompetenz und die Erfahrung der Kanzlei Bremer! Ihre Interessen werden engagiert, zuverlässig und professionell wahrgenommen: außergerichtlich – baubegleitend – und, sofern unvermeidlich, auch vor Gericht.
Gediegene Kenntnisse des Werkvertragsrechts, des Maklerrechts, des Bauvertragsrechts, der VOB/B, des Bürgschaftsrechts, der Bausicherheiten, der Bauinsolvenz, des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG), des Bauträgerrechts, der Kalkulation, der Preisbildung bei Nachträgen und Bauzeitverzögerungen, des Architekten- und Ingenieurrechts einschließlich der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sind Selbstverständlichkeiten.
Hinzu kommt ein ausgeprägtes Verständnis für technische Zusammenhänge im Baugeschehen, v. a. auf den Gebieten des Brandschutzes, des Schallschutzes, der Beton-Technologie (Stahlbeton, weiße Wanne, Sichtbeton usw.), der diversen Abdichtungssysteme, der Wärmedämmung (WDVS, EnEV), des Putz- und Trockenbaus, der Fliesen- und Natursteinarbeiten, des Erd- und Tiefbaus, der Photovoltaik- und Solaranlagen sowie der Tragwerksplanung (Statik). Die gängigen DIN-Normen, die VOB/C und einschlägige fachtechnische Richtlinien und Merkblätter sind bestens bekannt.
Die beschriebenen Kenntnisse beruhen auf langjähriger und intensiver beruflicher Tätigkeit in nahezu allen Bereichen des privaten Bau- und Architektenrechts. Die praktische Tätigkeit wird unterstützt durch regelmäßige Aus- und Fortbildung, in juristischen Bereichen ebenso wie in technischen Themen.
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Kanzlei Bremer
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